PFAS-Belastungen am Flugplatz Manching

Aktuelles:

  • Die Variantenuntersuchung (Sanierungsuntersuchung) für Kontaminationsflächen auf der gesamten Liegenschaft befindet sich derzeit in der Umsetzung.
  • Für den Bereich der Alten Feuerwache wird eine vorgezogene Pump-&-Treat-Maßnahme umgesetzt. Die Bauarbeiten dazu sind inzwischen abgeschlossen. Es folgt die Errichtung der Sanierungsanlage.

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind organische Fluorverbindungen, die auch als PFC – früher auch als PFT – bezeichnet werden.

Im Gebiet nördlich und nordöstlich des Flugplatzes Manching, insbesondere im Bereich der Ortsteile Lindach und Westenhausen, liegen großflächige Grundwasserverunreinigungen durch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) vor. Diese wurden durch verschiedene Schadensfälle auf dem Gelände des Militärflugplatzes Manching verursacht. 

Durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) wurden PFC-Infolines eingerichtet, an die sich Bürger bei Fragen gerne wenden können.

Fragen zu Gesundheit, Trinkwasser und Lebensmitteln 
"PFC-Infoline" am LGL: 09131 6808 2497, 
Mo, Di, Mi und Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr, Do von 13 bis 16 Uhr
und/oder E-Mail an pfc@lgl.bayern.de 

Bei Umweltfragen (Wasser, Boden, Luft, Natur)
"PFC-Infoline" am LfU: 0821 9071 5102, 
Mo, Di, Mi und Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr, Do von 13 bis 16 Uhr 
und/oder E-Mail an pfc-umwelt@lfu.bayern.de

Im Rahmen laufender Untersuchungsverfahren werden umfangreiche Untersuchungen innerhalb und außerhalb des Flugplatzes durchgeführt. Insbesondere wird eine Vielzahl an Untersuchungen von Böden, Grundwasser (Hausbrunnen und landwirtschaftliche Brunnen), Oberflächengewässern, Erntegütern und Fischen durchgeführt. 

Aufgrund bisheriger Untersuchungsergebnisse hat das Landratsamt Pfaffenhofen aus Gründen des vorsorgenden Bodenschutzes eine Allgemeinverfügung  zur Untersagung der erlaubnisfreien Bewässerung mit Grund- und Oberflächenwasser zu Bewässerungszwecken erlassen.

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind organische Fluorverbindungen, die auch als PFC – früher auch als PFT – bezeichnet werden.

PFC sind synthetisch hergestellte Chemikalien, die in der Natur nicht vorkommen. Sie sind in der Umwelt außerordentlich stabil (persistent) und in Spuren mittlerweile ubiquitär in den verschiedensten Umweltmedien nachweisbar.
Chemisch gesehen bestehen PFC aus Kohlenstoffketten verschiedener Längen, bei denen die Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt sind.

Die Stoffgruppe PFC umfasst mehr als 850 Substanzen. Die bekanntesten Vertreter sind die Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) und die Perfluoroktansäure (PFOA), die Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), sowie zunehmend auch die H4-Polyfluoroktansulfonsäure (H4PFOS).

PFC weisen eine hohe Beständigkeit gegenüber UV-Strahlung und Verwitterung auf, zudem besitzen sie schmutz-, farb-, fett-, öl- und wasserabweisende Eigenschaften. Aufgrund dieser Stoffeigenschaften finden PFC Anwendung in zahlreichen Industrie- und Konsumprodukten, hauptsächlich im Bereich der Oberflächenbehandlung (Textilien, Leder, Glas und Kunststoffe) und der Spezialchemie (z. B. Pestizidanwendung, Verlaufmittel für Farben und Lacke, Herstellung von Skiwachs). So werden PFC beispielsweise zur Beschichtung von Pfannen und Töpfen, wie auch zur Herstellung wasserdichter und atmungsaktiver Funktionskleidung verwendet.
Weitere Einsatzbereiche sind galvanische Betriebe und Sprinkleranlagen.

Der bislang bedeutendste Anwendungsbereich war der Einsatz von PFOS in Feuerlöschschäumen. PFC-haltige Schaummittel wurden vor allem bei Werkfeuerwehren (z. B. Flughäfen, Raffinerien, chemische Betriebe) eingesetzt, aber auch bei kommunalen Feuerwehren.

Bis in das Jahr 2000 wurde zur Herstellung der Löschschäume vornehmlich PFOS verwendet. Die Verwendung dieser Feuerlöschschäume mit einem PFOS–Gehalt von mehr als 0,001 % ist aufgrund einer EU-Verordnung (850/2004/EG) seit 27.06.2011 verboten. Wegen des langjährigen Einsatzes derartiger Schaummittel bei Übungen gerade im Bereich von Flughäfen, Raffinerien und Standorten chemischer Industrie sind PFOS-bedingte Kontaminationen dort häufig vorzufinden.

Innerhalb des Flugplatzgeländes:

  • Die Variantenuntersuchung (Sanierungsuntersuchung) für die Kontaminationsflächen auf der gesamten Liegenschaft befindet sich derzeit in der Umsetzung. Sie dient als Grundlage für die Sanierung der Gesamtliegenschaft.
  • Für den Bereich der "Alten Feuerwache" wird eine hydraulische pump & treat Maßnahme als vorgezogene Maßnahme umgesetzt.
    • Es erfolgte die Durchführung von Pumpversuchen und verschiedenen Tests im Rahmen eines Pilotversuchs. Das Gutachten dazu dient als Planungs- und Handlungsgrundlage. Zur genauen Planung waren u. a. Kampfmitteluntersuchungen und Untersuchungen im Bereich des Oppidum (Denkmalschutz) notwendig. Ebenso waren naturschutzrechtliche Auflagen zu beachten.
    • Ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren wurde durchgeführt.
    • Die Bauarbeiten sind inzwischen abgeschlossen. Es folgt die Errichtung der Sanierungsanlage.
    • Mit dem Betrieb der Anlage soll im Anschluss daran gestartet werden. Dabei soll die Anlage erst im Probebetrieb optimal auf die Verhältnisse vor Ort eingestellt werden, bevor sie dann in den Regelbetrieb übergeht.

Außerhalb des Flugplatzgeländes:

  • Grund- und Oberflächenwassermonitoring (landwirtschaftliche Bewässerungsbrunnen, repräsentative Hausbrunnen, Oberflächengewässer):
    Das Monitoring wird mit Inbetriebnahme der hydraulischen pump & treat Maßnahme fortgesetzt und stetig angepasst.
  • Vorerntegutmonitoring 2018-2021 abgeschlossen.
  • Fischmonitoring aus einigen Oberflächengewässern: 2018-2020 abgeschlossen und derzeit ausgesetzt.
    Da sich die PFAS-Konzentrationen seit 2020 nicht nennenswert geändert haben, würde ein weiteres Monitoring aktuell keinen neuen Erkenntnisgewinn liefern. Ein erneutes Fischmonitoring ist fachlich erst wieder angezeigt, wenn die Gehalte an PFAS in den betroffenen Gewässern dauerhaft gesenkt werden konnten. 
    Die Empfehlung, auf den Verzehr der Fische aus Gewässern im Abstrom des Flugplatzes zu verzichten, wird bis auf Weiteres aufrecht erhalten.
  • Bodenuntersuchungen auf landwirtschaftlichen Flächen und Gartenflächen:
    Einige Untersuchungen wurden in 2020 und 2021 durchgeführt, die Ergebnisse wurden den Eigentümern mitgeteilt.
  • Grabenräumung: Es wurden vorab Sedimentuntersuchungen in der Westenhausener und Irschinger Ach durchgeführt. Über das weitere Vorgehen wird anhand der Ergebnisse entschieden.

Schadenersatz und Verjährung
Dazu liegt uns folgende Auskunft der Bundeswehr vor:
„Die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzforderungen beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Jahresende, in welchem von einem Eigentümer ein Schaden konkret an einem Grundstück festgestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt muss der Anspruch innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.
Dazu ist keine Klage erforderlich. Es ist ein Schreiben unter Darlegung des Anspruchsgrundes und der Anspruchshöhe an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen, Abteilung Dienstleistungen und Recht, Fontainengraben 200, 53123 Bonn, zu richten. Dort wird der Schadensersatzanspruch individuell geprüft und für den Fall, dass ein Anspruch besteht, eine Erstattung eingeleitet.“

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Baschab, Katharina
Abteilungsleiterin
+49 8441 27-202 +49 8441 27-13202 A205

Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

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